1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Auftraggeber und XLang
gelten diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurden mit XLang
ausdrücklich entgegenstehende Bedingungen schriftlich vereinbart.
2. Aufträge
a) Beanstandungen an Leistungen sind seitens des
Auftraggebers binnen einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Leistung
schriftlich geltend zu machen und zu begründen, widrigenfalls der Auftrag als
unbeanstandet und ordnungsgemäß durchgeführt anzusehen ist. Für den Fall, dass
werbetechnische Erfolgsaussichten in Frage gestellt wurden, ist XLang dazu
berechtigt, seine Verpflichtungen durch Verbesserung zu erbringen. Ein
darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ist in einem
derartigen Fall jedenfalls ausgeschlossen.
b) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche
erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte von zur
Verfügung gestellten Unterlagen wie Fotos etc. besitzt. Der Auftraggeber trägt
alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der
von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt XLang von allen
Ansprüchen Dritter frei.
c) Aufträge werden entsprechend des vereinbarten Kostenvoranschlages sofort
nach Erfüllung einzeln abgerechnet. XLang ist berechtigt, zur Deckung des
Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen.
d) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne weitere Abzüge
zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich XLang vor, die weitere Durchführung
der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des
Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden z.B. gegenüber
Dritten kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird
das Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig, in welchem Umfang
dieses erfüllt wurde. XLang behält sich die Berechnung von banküblichen
Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Verzugs sowie Mahnspesen vor. Bankspesen
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder der
Stundung des Rechnungsbetrages gelten Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a.
ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart. Zahlungen an XLang kommt nur dann
schuldtilgende Wirkung zu, wenn sie auf das auf der Rechnung angeführte Konto
von XLang erfolgen. Der Auftraggeber hat für alle Aufwendungen und Kosten,
insbesondere die der rechtsfreundlichen Vertretung und für Inkassospesen, die
aus dem Zahlungsverzug resultieren, Ersatz zu leisten.
e) Angebote von XLang sind grundsätzlich unverbindlich. Aufträge werden
grundsätzlich als Fixaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann in besonders
begründeten Fällen vom erteilten Auftrag zurücktreten, soferne XLang noch
nicht mit der Erfüllung des Auftrages begonnen hat. Der Rücktrittswunsch
bedarf der schriftlichen Zustimmung von XLang.
f) Die Aufbewahrungspflicht von zur Verfügung gestellten Unterlagen endet für
XLang 3 Monate nach Ende des Auftrages. Die Rücksendung erfolgt nur auf
Verlangen des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird
ausgeschlossen.
g) Tariferhöhungen sind jederzeit zulässig, soferne der Kunde davon zumindest
mündlich informiert wurde. Überschreitungen von Kostenvoranschlägen müssen ab
einer Höhe von 20% des Auftragsvolumens spät. 1 Woche nach Kenntnis vorab
mitgeteilt werden. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt,
wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach Hinweis widerspricht.
h) Für alle Arbeiten, die nicht zur letztendlichen Ausführung gelangen,
gebührt XLang eine angemessene Vergütung.
i) Für die Teilnahme an Präsentationen steht XLang ein Honorar zu, welches
zumindest den Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten etwaiger
Fremdleistungen für die Präsentation deckt. Erhält XLang nach der Präsentation
keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen und Ideen im Eigentum von XLang.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder
weiterzugeben. XLang kann bei Nichtverwertung der präsentierten Ideen und
Konzepte diese anderweitig verwenden.
j) Alle Entwürfe von XLang sind vom Kunden zu überprüfen. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe gilt die Vorlage als vom Kunden in Ordnung befunden.
Der Auftraggeber ist selbst für die rechtliche Prüfung der Agenturleistungen
verantwortlich, XLang schließt jegliche Haftung hierfür aus.
k) Verzögerungen bei Auftragnehmern von XLang (z.B. Druckereien etc.)
entbinden die Agentur von der Einhaltung von vereinbarten Terminen.
3.Urheberrecht
Für sämtliche Leistungen von XLang wird das Urheberrecht
anerkannt. Im Preis sind Verwendungsrechte nur insofern enthalten, als dies
gesondert angeführt ist. Eine Weitergabe oder Weiterverwertung ist
ausgeschlossen bzw. bedarf eine solche einer ausdrücklichen zusätzlichen
Vereinbarung in Schriftform. XLang behält sich das recht vor, Leistungen für
ihre Auftraggeber für Eigenwerbung zu verwenden. XLang ist weiters berechtigt,
auf allen Werbemitteln für den Auftraggeber unentgeltlich auf die Agentur in
angemessen kleiner Form hinzuweisen.
Seitens aller Lieferanten werden die vollständigen Nutzungsrechte an XLang
automatisch zuerkannt, soferne keine diesbezügliche andere Vereinbarung im
Vorfeld dargelegt wird.
4. Schlussbestimmungen
Bei allen sich ergebenden Streitigkeiten gilt
österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Bruck an der Mur. Sollte eine der
angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen
Bestimmungen dennoch.
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